„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die mögliche Einführung einer Verpackungssteuer zurückzustellen, bis eine verfassungsrechtliche Klärung erfolgt ist.“
So lautet der Verwaltungsvorschlag für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Einführung einer Verpackungssteuer.
„Im Zusammenhang mit der bestätigenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Verpackungssteuer in Tübingen vom 24.05.2023 sind verschiedene Anfragen von Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung der Stadt Minden gerichtet worden, die die Erhebung einer derartigen Verbrauchssteuer im Stadtgebiet Minden fordern.
In dem v.g. BVerwG-Urteil wurde die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen, die eine solche Steuer als erste Kommune in Deutschland eingeführt hat, im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim als Vorinstanz die gesamte Satzung für unwirksam erklärt hatte.
Die Stadt Tübingen erhebt materialunabhängig auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr sowie Einwegbesteck eine Steuer, sofern Speisen und Getränke damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take- away-Gericht oder – Getränk verkauft werden.
Damit sind die Ziele verbunden, die Verunreinigung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgte Verpackungen zu verringern, einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen zu setzen und Einnahmen für den städtischen Haushalt zu generieren,“ so die Sitzungsvorlage weiter.
Auch die Wählervereinigung „Wir für Minden“ hatte die die Verwaltung im Juli 2023 angeschrieben, um eine Prüfung der Verpackungsabgabe zu erreichen und damit zum Klimaschutz und zur Müllvermeidung beizutragen:
Der Verwaltungsvorschlag, die Einführung einer Verpackungsabgabe zurückzustellen, ist für die Wählervereinigung nicht nachvollziehbar.
Die Wählervereinigung „Wir für Minden“ fragt sich, wofür beschließen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung eine Stadtstrategie, wenn sich keiner daran hält?
Die Verwaltung schlägt vor:
„Wie im Fall einer Verfassungsbeschwerde das Bundesverfassungsgericht die Rechtslage einschätzt, kann nicht prognostiziert werden.
Die Entscheidungen der Vorinstanzen zeigen allerdings, dass unterschiedliche rechtliche Ansichten zu der Thematik bestehen.
Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, vor einer etwaigen Einführung der Verpackungssteuer Rechtssicherheit abzuwarten.“
„Dieses Abwarten kann dann Jahre dauern,“ so die Kommunalpolitiker der Wählervereinigung.
„Die Vorteile der Müllvermeidung und damit auch einer möglichen Gebührenreduzierung für die Bürgerinnen und Bürger liegen auf der Hand. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses müssen sich nun in der kommenden Sitzung daran messen lassen, wie sie Stadtstrategie, Bürgerinteressen und Klima- und Umweltschutz „unter einen Hut bekommen“, oder der Verwaltung folgen.
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