„Wir für Minden“ begrüßt Änderung der Gemeindeordnung durch den Landtag in NRW/ Digitale und Hybride Gremiensitzungen zugelassen
Minden. Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat nun die Gemeindeordnung bezüglich Hybrider- und Digitaler Gremiensitzungen angepasst.
„Bei der Einberufung von Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen wie Katastrophen, einer epidemischen Lage oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen kann die Durchführung von Sitzungen des Rats, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen in digitaler Form erfolgen, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind,“ berichtet Stadtverordneter Thorsten Vogt (Wir für Minden) aus der Sitzung des städtischen Haupt- und Finanzausschusssitzung.
„Bei einer digitalen Sitzung nehmen alle Gremienmitglieder ohne persönlich Sitzung am Sitzungsort unter Einsatz technischer Hilfsmittel durch zeitgleiche Bild-Ton-Übertragung teil.
Dem Rat bleibt die Feststellung eines Ausnahmefalls darüber vorbehalten, ob infolge dessen digitale oder hybride Sitzungen durchgeführt werden. Der Beschluss darüber ist mit zwei Dritteln seiner Mitglieder zu fassen,“ so Thorsten Vogt weiter.
Frank Tomaschewski (Vorstandsmitglied von “Wir für Minden“) ergänzt:
„Es darf nur zertifizierte Software eingesetzt werden für Videokonferenzen und die Abstimmungen.
Es muss sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer und die Zuschauer dem Sitzungsverlauf folgen können. D.h. Alle Gremienmitglieder müssen sich dementsprechend filmen lassen.
Diese neue Regelung wird von der Wählergemeinschaft „Wir für Minden“ begrüßt, da dadurch die Transparenz über den Sitzungsverlauf besser darzustellen ist und die Teilhabe aller Beteiligten Sitzungsteilnehmer sichergestellt ist.
Bislang konnten bei „Rats-TV“ Ausschussmitglieder sich aus Datenschutzgründen verweigern, gefilmt zu werden und/oder ihre Redebeiträge sperren lassen. Dies führte zu erheblichen Irritationen bei Protokollierungen oder in der Darstellung des „Livestreams“.
Besucher des „Livestreams“ konnten dem Sitzungsverlauf kaum folgen und wichtige Redebeiträge konnten nicht verfolgt werden.“
Die Wählergemeinschaft „Wir für Minden“ begrüßt die Änderungen der Gemeindeordnung durch den Landtag in NRW und sieht hier einen Schritt zu mehr Transparenz und Flexibilität der Gestaltung der kommunalen Arbeit auch in außergewöhnlichen Notfällen.
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