Osterfeuer können noch angemeldet werden/Ordnungsbehörde hat Merkblatt erstellt
Minden. „Osterfeuer oder Brauchtumsfeuer können noch bis zum 17. März 2023 bei der Stadt Minden angemeldet werden,“ erklärt die Wählervereinigung „Wir für Minden“.
Für einige Ortsteile liegen bei der Stadtverwaltung Minden schon Anmeldungen verschiedener Ortsgemeinschaften und Vereinen vor.
Für die Durchführung eines Osterfeuers gelten allerdings Bedingungen und Vorschriften, die es einzuhalten gilt.
Verbrannt werden dürfen z.B. nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt oder Pflanzenreste.
Die Ordnungsbehörde hat ein Merkblatt herausgegeben. Hier können alle Regelungen auch zur Größe eines Feuers oder zu Sicherheitsabständen erfragt werden.
Anmeldungen können über www.minden.de/service erfolgen oder per E-mail bei der ordnungsbehoerde@minden.de oder telefonisch unter 0571-89810.
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