Neues Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet
Minden/Düsseldorf. „Der Landtag hat die lang geplante Novelle des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DschGNRW) verabschiedet. Dies tritt nun zum 1. Juni 2022 in Kraft,“ informierte Stadtverordneter Thorsten Vogt jetzt die Mitglieder der Wählergemeinschaft „Wir für Minden“.
„Positiv gesehen wird von den Mitgliedern, dass das zukünftig Veränderungen an Denkmalen künftig leichter möglich sein sollen, und öffentliche Belange wie der Einsatz erneuerbarer Energien oder der Wohnungsbau stärker berücksichtigt werden können, ergänzt Ratsmitglied Thorsten Vogt weiter.
Neues Denkmalschutzgesetz umstritten
Doch das neue Gesetz ist umstritten, wie auch der Städtetag mitteilt.
„Neben der Sorge vor dem Verlust von Denkmalsubstanz und damit des kulturellen Erbes sowie vor einer zunehmenden Rechtsunsicherheit rechnen wir als Wählergemeinschaft auch mit einem erheblichen Mehraufwand für die Kommunen,“ kritisiert Vorstandsmitglied Frank Tomaschewski Teile der neuen Rechtslage.
Vorsitzende Britta Bokeloh begrüßt aber auch, dass die „Unteren Denkmalbehörden“ der Städte aber auch mehr Eigenständigkeit erhalten sollen und damit kürzere Verwaltungswege erreicht werden können.
Die Wählergemeinschaft „Wir für Minden“ wird sich insbesondere bei den aktuellen Bauvorhaben in der Stadt Minden ausführlich mit der Thematik beschäftigen.
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