Allgemein Pressemitteilung Soziales

„Wir für Minden“fordert: Energiearmut verhindern

Heizungsthermostat im Treppenhaus eines Mindener Mehrfamilienhauses. Foto: Stefan Schröder
  • Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernehmen
  • „Wir für Minden“ fordert unverzüglich die Entwicklung eines „Maßnahmenpakets“ in den politischen Gremien von Stadt und Kreis

Minden/Kreis Minden-Lübbecke. Die Energiepreise explodieren seit Januar 2021. Nun hat der Krieg in der Ukraine und die drohenden Sanktionen den Energiepreisen noch einmal einen ordentlichen Schub gegeben. Auch in Zukunft dürften die Preise weiter extrem ansteigen.

Die Auswirkungen dieser Energiepreise betrachtet die Wählergemeinschaft „Wir für Minden“ mit sehr großer Sorge.

„Noch im Laufe dieses Jahres werden sukzessive immer mehr Bezieher von Sozialleistungen, beispielsweise SGB II (Arbeitslosengeld II/Aufstockung) und SGB XII (Erwerbsminderungsrente/Grundsicherung im Alter) von Energiearmut in einem bisher nicht gekannten Ausmaß betroffen sein“, ist Stefan Schröder überzeugt. Zu dieser Einschätzung kommt ebenfalls die Landesarbeitsgemeinschaft Jobcenter in einem Brandbrief an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Derzeit befinden sich viele Leistungsbezieher glücklicherweise noch in Verträgen mit alten Konditionen oder einer noch günstigen Grundversorgung durch die E-ON Deutschland in der Region Minden. Wie lange die E-ON Deutschland und die anderen Versorger diese Konditionen für Bestandkunden noch anbieten können, das ist fraglich.

Mit den Jahresrechnungen von den Energieversorgungsunternehmen beziehungsweise der Heizkostenabrechnungen werden immer mehr Leistungsbezieher mit höheren Abschlagzahlungen und erheblichen Nachforderungen konfrontiert werden.

Anpassung von Angemessenheitsgrenzen dringend erforderlich

Die Wählergemeinschaft „Wir für Minden“ fordert daher den Kreis Minden-Lübbecke und die Stadt Minden, als zuständige Behörden für SGB II/SGB XII auf, als Kostenträger der Heizkosten Maßnahmen zu ergreifen, die eine Kostenübernahme der Heizkosten in der tatsächlichen anfallenden Höhe weiterhin sicherstellen und drohende Unterbrechungen der Energieversorgung vermeiden. Hierzu ist gegebenenfalls auch eine Anpassung der Angemessenheitsgrenzen dringend erforderlich.

Auch die Stromkosten werden Leistungsbezieher nicht aus den „Regelbedarfen“, derzeit beispielsweise 449 Euro für einen Singlehaushalt, decken können. Der in den aktuell geltenden Regelbedarfen enthaltenen Anteil für Strom bemisst sich nach den Energiepreisen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2018. Insgesamt beträgt der Anteil für Wohnen, Energie und Instandhaltung für einen Singlehaushalt insgesamt 38,08 Euro pro Monat. Bei einem Stromverbrauch von 1500 kw/h für eine Einzelperson im derzeitig günstigsten Grundversorgungstarif betragen die Stromkosten monatlich 50,83 Euro. Damit sind bereits heute 12,75 Euro aus  Anteilen für andere Bedarfe aus dem Regelbedarf auszugleichen.

Dies ist aber überhaupt nicht mehr möglich, da derzeit in allen Bereichen die Preise förmlich explodieren. So wird es sehr vielen Leistungsbeziehern zukünftig nicht gelingen Nachzahlungen aus der Vergangenheit aus eigenen Mitteln in einer Summe auszugleichen, daher werden noch zusätzliche Ratenzahlungen an Energieversorgungunternehmen oder, nach Gewährung eines Darlehens durch den Sozialhilfeträger, aus dem Regelbedarf an die Stadt Minden/Kreis Minden-Lübbecke zu leisten sein.

„Die wirtschaftliche Lage der SGB II/SGB XII Haushalte wird sich immer mehr zuspitzen. Hierbei wird es sich nicht um Einzelfälle handeln, sondern durchaus um die Mehrzahl der Haushalte, sodass schneller Handlungsbedarf besteht“, urteilt Frank Tomaschewski.

Zwar kann bei der Stromkostenproblematik generell nur der Bund das Problem lösen, aber die Mindener Stadtwerke könnten bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen beispielsweise auf die Bearbeitungsgebühr für die Erstellung eines Ratenzahlungsplans in Höhe von 25 Euro verzichten.

Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs fordert „Wir für Minden“ eine unverzügliche Behandlung und die Entwicklung eines Maßnahmenpakets in den zuständigen Gremien der Stadt Minden und des Kreis Minden-Lübbecke.

Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt“ (Gustav Heinemann)

Stromkosten und Unterdeckung in den Regelbedarfen Grundversorgung/Kommunale Stadtwerke für eine Einzelperson*

AnbieterE-ON Deutschland (Grundversorgung) (keine Preisgarantie)Mindener Stadtwerke (Neukunde)
(keine Preisgarantie)
Grundpreis/Monat12,090 Euro9,490 Euro
Arbeitspreis kw/h0,316 Euro0,477 Euro
Gesamtpreis/Jahr:610,970 Euro829,300 Euro
Monatliche Kosten50,833 Euro69,108 Euro
Anteil im Regelbedarf für Wohnen, Energie und Instandhaltung38,080 Euro38,080 Euro
Unterdeckung im Anteil des Regelbedarf-12,753 Euro  -38,028 Euro
StrommixKonventioneller StrommixKonventioneller Strommix

*Ausgewählt wurde der günstigste Stromtarif des jeweiligen Anbieters. Stromverbrauch von 1500 k/wh. Der  Stromverbrauch eines Singlehaushaltes kann zwischen 1300 und 2300 kw/h betragen.

Der durchschnittliche Stromverbrauch eines Single-Haushalts in einem Mehrfamilienhaus liegt bei 1.500 kWh (2.000 kWh mit elektrischer Warmwasserbereitung) Quelle: (Verivox.de)

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