Die Diskussionen um die „Angsträume“ in der Stadt Minden im Ausschuss für Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten nahmen Vorstandsmitglieder der Wählergemeinschaft „Wir für Minden“ zum Anlass, um verschiedene Stellen in Minden vor Ort zu überprüfen.
Seit der letzten Erhebung des Ausschusses sind seit 2018 nun mehrere Jahre vergangen und die Probleme sind zum größten Teil geblieben, so die Meinung der Vorstandsmitglieder.
„Beispiele wie z.B. die Beleuchtung unter Brücken, an der Schlagde und im Glacis, haben gezeigt, dass noch erheblicher Nachholbedarf besteht, um das „gefühlte“ und tatsächliche Sicherheitsempfinden der „Mindener Bürgerinnen und Bürger“ zu verbessern,“ stellt Vorstandsmitglied Stefan Schröder fest.
Die Wählergemeinschaft fordert deshalb einen konkreten Maßnahmenkatalog, um zeitnah z.B. die Beleuchtung an zahlreichen Stellen zu verbessern und damit vorbeugend die Sicherheitslücken zu schließen.
„Die Stadt Minden muss durch die „Städtischen Betriebe“ und den zuständigen Baubereich jetzt verstärkt aktiv werden, um auch Unfälle und Überfälle zu vermeiden,“ ergänzt Vorstandsmitglied Britta Bokeloh.
Die Vorfälle in der Innenstadt haben gezeigt, dass gerade in den Abendstunden auch für Frauen die Sicherheitslage noch nicht besser geworden ist.
„Durch den aktuellen Wegfall der Parkplätze auf dem „Posthof“, der „Rathaustiefgarage“ und der Parkplätze in der Tiefgarage des „Obermarktzentrums“ sind auch die Möglichkeiten für Frauenparkplätze derzeit noch über längere Zeit erheblich eingeschränkt. Dies verstärkt die Probleme erheblich,“ erklärten die Vorstandsmitglieder.
Der Vorstand wird in den nächsten Wochen auch die Gespräche mit der Stadtverwaltung suchen, um konkrete Maßnahmen zu besprechen, um Prioritäten festzulegen.
„Gerade jetzt zu Beginn der „dunklen Jahreszeit“ besteht akuter Handlungsbedarf,“ stellt Stefan Schröder fest.
Alternativ zu den Anträgen der Wählergemeinschaft „Wir für Minden“ im Rat und in den Ausschüssen durch den Stadtverordneten Thorsten Vogt, empfiehlt die Wählergemeinschaft auch den Bürgerinnen und Bürgern selbst aktiv zu werden und entsprechend der Gemeindeordnung des Landes NRW nach § 24 der Gemeindeordnung Anregungen und Beschwerden selbst einzubringen.
Hier reicht eine Email an die Stadt Minden mit dem entsprechenden Hinweis auf den Paragraphen der Gemeindeordnung.
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